Vorsorgevollmachten – sinnvolle Formulierung eines Testaments – Immobilienerhalt und Übertragungen –

Gestaltung durch Ihren Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht in Heilbronn

Vorüberlegungen zur Vorsorge- und Vermögensgestaltung:

Ein Leben lang bemühen wir uns erfolgreich zu wirtschaften und ein Vermögen aufzubauen, um die eigene wirtschaftliche Existenz und die, der Familie zu sichern.
Wir bauen uns eine Existenz auf, gründen ein Unternehmen. Wir „schaffen“ und bauen uns das sprichwörtliche Häuschen. Wir sparen und bilden Rücklagen für das Alter.
Stets spielt der Vorsorgegedanke eine herausragende Rolle.
Trotzdem haben ca. 70 % aller Bundesbürger  keine hinreichenden oder überhaupt keine Vorsorgeregelungen; weder eine testamentarische Regelung noch eine Vorsorgeplanung.
Weshalb ist das so? Ist die Vorsorgeüberlegung nur an die aktive Phase im Leben geknüpft? Will ich Vorsorge nicht auch und gerade treffen für meinen Ehepartner und meine Kinder?
Das hat doch noch Zeit…- denkt man …-aber, wie rasch kann einem ein Unfall oder Krankheit - nicht vorhersehbar – Entwurfsplanungen und gute Absichten zu Nichten machen.
Und dann…?
Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Heilbronn Martti Schübel rät zur möglichst frühzeitigen Abfassung eines Testaments, wobei die Gestaltung meist nur eines von mehreren ineinandergreifenden Gestaltungselementen ist und durch Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen genauso ergänzt wird, wie durch lebzeitige Vermögensübertragungen.  Bei Änderungen in der Lebenssituation sollte eine Überprüfung selbstverständlich sein.

Was geschieht wenn Sie unfall- oder krankheitsbedingt ihren Willen nicht mehr äußern können und keine  Vorsorgevollmacht vorhanden ist?
Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass behandelnde Ärzte  dem Ehepartner stets Auskunft zum Gesundheitszustand geben würden. Es könnte ja sein, dass die Eheleute in Scheidung leben… Der Arzt  unterliegt grundsätzlich seiner Verschwiegenheitsverpflichtung und darf keine Auskünfte erteilen.
Möchten Sie, dass das Betreuungsgericht Ihnen, zur Regelung Ihrer persönlichen Belange, einen unter Umständen fremden Betreuer zur Seite stellt? Das kann bei  unglücklichen Umständen geschehen.
Besser wäre es allemal bei Zeiten mit Vollmachten selbst zu bestimmen welche Vertrauensperson Ihre Belange regeln soll, damit gesetzliche Betreuungen nicht angeordnet werden müssen.

Was geschieht mit Ihrem Vermögen und ihren Vorsorgeüberlegungen, wenn Sie versterben, ohne eine testamentarische Regelung zu treffen?
Sofern Sie es versäumen ein Testament zu errichten tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das kann katastrophale Folgen für Ehepartner und Familie nach sich ziehen, bis hin zur Versteigerung Ihres Hauses.
Wenn kein Testament errichtet wurde, erben der Ehegatte und die Abkömmlinge – je nach Familienstruktur und Güterstand mit unterschiedlichen Erbquoten und bilden eine Erbengemeinschaft. (Nützliche Erstinformationen finden Sie unter www.anwaltskanzlei-schuebel.de
Jeder Erbrechtsexperte kann nur dringend davor warnen es darauf ankommen zu lassen, dass Erbengemeinschaften entstehen.
In einer Erbengemeinschaft müssen die Beteiligten alle Entscheidungen gemeinsam  treffen. Das ist häufig nicht darstellbar, wenn sich die Beteiligten nicht verstehen, zerstritten sind, sich nicht kennen oder wenn Kinder aus verschiedenen Beziehungen mit Ehepartnern gemeinsame Entscheidungen treffen sollen. Die emotionalen Verflechtungen lassen oft genug keine einvernehmliche Lösung zu.
Erbengemeinschaften  sind angelegt auf Auflösung. Jeder der Miterben kann jederzeit die Auflösung verlangen und z.B. die Zwangsversteigerung aller in einer Erbengemeinschaft geführten Grundstücke betreiben, wenn er dies wünscht, ohne dass sich das verhindern lässt. Das kommt insbesondere zum Tragen wenn Abkömmlinge aus verschiedenen Ehen zwangsweise in einer Erbengemeinschaft zusammenwirken müssten.
Keine Regelung zu treffen öffnet häufig das Tor zu endlosen Streitigkeiten und unkontrollierter Vermögenszerschlagung. Verhindern lässt sich das durch fachgerechte Abfassung eines Testamentes.
Bei der fundierten Abfassung eines Testaments, welches für Ihre Lebenssituation zielgerichtet ausformuliert ist, der begleitenden Vorsorgeberatung mit Ausgestaltung einer Vorsorgevollmacht mit  ergänzenden Gestaltungen, unterstützen wir Sie gerne.

Rufen Sie an und vereinbaren sie einen Besprechungstermin bei Herrn Rechtsanwalt Schübel.

Rechtsanwalt Martti Schübel

Fachanwalt für Erbrecht in Heilbronn
Fachanwalt für Familienrecht in Heilbronn
Hellmuth-Hirth-Str. 1
74081 Heilbronn
07131/594 8778